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Die Führerscheinklassen

Führerscheinklassen der Fahrschule Beinke im Überblick

Führerscheinklasse B (PKW)

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)

  • bis 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer

auch mit Anhänger bis 750 kg, über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)

Eingeschlossen:
AM / L

Bemerkungen:
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland


Führerscheinklasse BE

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

  • mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer

auch mit Anhänger bis 750 kg, über 750 kg (Kombination max. 7000 kg)

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)

Eingeschlossen:
AM / L

Voraussetzung:
Fahrerlaubnisklasse B

Bemerkungen:
Erwerb durch Praktische Prüfung
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland


Schlüsselzahl B96

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeugfahrzeug der Klasse B

  • mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)

Eingeschlossen:
AM / L

Voraussetzung:
Fahrerlaubnisklasse B

Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland


Schlüsselzahl B196

Erlaubt das Führen von Motorrädern mit 125 cm³.

Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B seit 5 Jahren. Die Ablegung einer Prüfung ist hierfür nicht erforderlich, jedoch eine kompetente Schulung.

Die Schulung beinhaltet:

  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht für Führerscheinklasse A
  • 5 Doppelstunden praktischer Fahrunterricht

Führerscheinklasse A

Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³
  • über 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
  • 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
  • 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)

Eingeschlossen:
AM / A1 / A2

Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung


Führerscheinklasse A2

Fahrzeugart:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • bis 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Eingeschlossen:
AM / A1

Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung


Führerscheinklasse A1

Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 125 cm³
  • bis 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 45 km/h
  • bis 50 cm³
  • bis 15 kW

Mindestalter:
16 Jahre

Eingeschlossen:
AM


Führerscheinklasse AM

Fahrzeugart:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³(mit Verbrennungsmotor)
  • bis 4 kW (mit Elektromotor)
  • Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kleinkrafträder & Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ (mit Fremdzündungsmotor)
  • bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)

Mindestalter:
16 Jahre

Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen)
(Elektrofahrzeuge ohne Batterien)