Führerscheinklassen der Fahrschule Beinke im Überblick
Führerscheinklasse B (PKW)
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger bis 750 kg, über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)
Eingeschlossen:
AM / L
Bemerkungen:
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland
Führerscheinklasse BE
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
- mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger bis 750 kg, über 750 kg (Kombination max. 7000 kg)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)
Eingeschlossen:
AM / L
Voraussetzung:
Fahrerlaubnisklasse B
Bemerkungen:
Erwerb durch Praktische Prüfung
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland
Schlüsselzahl B96
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeugfahrzeug der Klasse B
- mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)
Eingeschlossen:
AM / L
Voraussetzung:
Fahrerlaubnisklasse B
Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland
Schlüsselzahl B196
Erlaubt das Führen von Motorrädern mit 125 cm³.
Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B seit 5 Jahren. Die Ablegung einer Prüfung ist hierfür nicht erforderlich, jedoch eine kompetente Schulung.
Die Schulung beinhaltet:
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht für Führerscheinklasse A
- 5 Doppelstunden praktischer Fahrunterricht
Führerscheinklasse A
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
- 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
- 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Eingeschlossen:
AM / A1 / A2
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Führerscheinklasse A2
Fahrzeugart:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Eingeschlossen:
AM / A1
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Führerscheinklasse A1
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- bis 50 cm³
- bis 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
AM
Führerscheinklasse AM
Fahrzeugart:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³(mit Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (mit Elektromotor)
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kleinkrafträder & Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (mit Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter:
16 Jahre
Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen)
(Elektrofahrzeuge ohne Batterien)